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Verschmelzung: Paul Forkardt GmbH Hrb20.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.01.2005)

Auf einen Blick

Text

Forkardt Deutschland GmbH, Erkrath (
Ungenannte Str. ??, D-40699 Erkrath
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2004 mit der Paul Forkardt GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13863) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Forkardt Deutschland GmbH, Erkrath.

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