Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Der mit der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts "Mannesmannröhren-Werke AG und ThyssenKrupp Stahl AG am 20.12.2001 … Hrb04.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.01.2005)

Text

Röhrenwerk Gebr. Fuchs Gesellschaft mit beschränkter Haftung Siegen-Kaan, Siegen-Kaan (
In der Steinwiese 31, 57074 Siegen
). Der mit der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts "Mannesmannröhren-Werke AG und ThyssenKrupp Stahl AG am 20.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15. Dez. 2004 zum 31.12.2004 aufgehoben. Mit der Mannesmannröhren-Werke AG in Mülheim an der Ruhr als herrschendem Unternehmen ist am 16. Dezember 2004 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16. Dez. 2004 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mannesmann Line Pipe GmbH, Siegen.