Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: RWB Rheinisch-Westfälische Beteiligungsgesellschaft für Wasser und Abwasser mbH Hrb07.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.01.2005)

Text

RWW Rheinisch- Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (
Am Schloß Broich 1-3, 45479 Mülheim an der Ruhr
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersebenfalls vom selben Tage mit der RWB Rheinisch-Westfälische Beteiligungsgesellschaft für Wasser und Abwasser mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 15181) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Mülheim a. d. Ruhr.