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Verschmelzung: Nordmilch eG Hrb 08.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Milchliefergenossenschaft Zeven - Wilstedt eG, Zeven (
Ungenannte Str. ??, D-27404 Zeven
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 30.05.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 mit der Nordmilch eG mit Sitz in Zeven (Amtsgericht Tostedt GnR 120009) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Milchliefergenossenschaft Zeven - Wilstedt eG, Zeven.