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Verschmelzung: Milchliefergenossenschaft Heeslingen eG Hrb 16.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2011)

Text

NORDMILCH eG,
Zeven, Industriestraße 27, 27404 Zeven
. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 21.06.2011 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2011 mit der Milchliefergenossenschaft Heeslingen eG (AG Tostedt GnR 120008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsches Milchkontor eG, Zeven.