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Verschmelzung: AVT Altersversorgungs-Treuhand GmbH Hrb20.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.01.2005)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Heimwerkermarkt Holding GmbH, Wermelskirchen (
Albert-Einstein-Str. 7 - 9, 42929 Wermelskirchen
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2004 mit der AVT Altersversorgungs-Treuhand GmbH mit Sitz in Mülheim a. d. Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 16430) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: OBI Group Holding SE & Co. KGaA, Wermelskirchen.

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