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Verschmelzung: FRIMO Beteiligungs GmbH Hrb11.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.01.2005)
Auf einen Blick
Text
Heidel Holding Verwaltung GmbH, Viersen (
Ungenannte Str. ??, D-41751 Viersen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.10.2004 mit der FRIMO Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lotte (Amtsgericht Steinfurt, HRB 6209) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heidel Holding Verwaltung GmbH, Viersen.