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Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat die Ergänzung des § 3 um einen Abs.11 (Bedingtes Kapital IV/V/VI) beschlossen Hrb04.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.12.2004)

Text

IFB Beteiligungen AG, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40239 Düsseldorf
). Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat die Ergänzung des § 3 um einen Abs.11 (Bedingtes Kapital IV/V/VI) beschlossen. Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2004 um bis zu EUR 88.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV/V/VI). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten. Bezugsberechtigt sind leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen. Der Betrag der bedingten Kapitalerhöhung ist eingeteilt in bis zu 88.000 Stückaktien, die jeweils ausgegeben werden zu dem Betrag des rechnerischen Anteils am Grundkapital.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IFB Beteiligungen AG, Düsseldorf.