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Verschmelzung: Volkswagen Business Services GmbH Hrb 24.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.08.2011)

Auf einen Blick

Text

VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT,
Braunschweig, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2011 mit der Volkswagen Business Services GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 3903) verschmolzen. Eine Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ist nach § 62 Absatz 1 UmwG entbehrlich. Die Eintragung der Verschmelzung ist beim übertragenden Rechtsträger zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volkswagen Financial Services Overseas AG, Braunschweig.