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Verschmelzung: Jansen Brandschutz GmbH & Co. KG Hrb23.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.08.2011)

Auf einen Blick

Text

Jansen Nord-West GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-26903 Surwold
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.04.2011 mit der Jansen Brandschutz GmbH & Co. KG mit Sitz in Surwold (AG Osnabrück HRA 121005) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Jansen Nord-West GmbH, Surwold.