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Verschmelzung: Qioptiq Real Estate GmbH, Qioptiq Systems GmbH Hrb24.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.05.2011)
Auf einen Blick
Text
Qioptiq Photonics GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-37081 Göttingen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2011 mit der Qioptiq Real Estate GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 2706) und mit der Qioptiq Systems GmbH mit Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 156808) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Qioptiq Photonics GmbH & Co. KG, Göttingen.