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Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen Hrb17.02.2011 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 16.02.2011)

Text

TELE-Schmidt GmbH, Hannover (
Ungenannte Str. ??, D-30179 Hannover
). Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TELE-Schmidt GmbH, Hannover.