Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Wandelschuldverschreibung · Satzung Hrb 24.01.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.01.2011)
Auf einen Blick
Text
AVW Immobilien AG,
Ungenannte Str. ??, D-21614 Buxtehude
. Die Hauptversammlung vom 03.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.11.2010 ist das durch die Hauptversammlung vom 22.05.2006 geschaffene genehmigte und bedingte Kapital aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.11.2010 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 02.11.2015 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu einem Betrage von höchstens 6.413.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden. Die Hauptversammlung vom 03.11.2010 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag von bis zu 6.413.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.413.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die bis zum 02.11.2015 durch die Gesellschaft oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben bzw. garantiert werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2010).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AVW Immobilien AG, Hamburg.