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Satzung Hrb 29.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.06.2009)

Auf einen Blick

Text

DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60486 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 29.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Aufhebung des bisherigen Absatzes 5 (genehmigtes Kapital), Umbenennung der bisherigen Absätze 6 bis 10 in 5 bis 9, Anfügung eines neuen Absatzes 10 (genehmigtes Kapital) sowie Anfügung eines neuen Absatzes 11 (bedingtes Kapital) beschlossen. Das genehmigte Kapital 2003 ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 140.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2008 um bis zu 150.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt a. Main.