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Nicht mehr Prokura (2 Personen) · GF (2 Personen) · ppa (1 Person) · Verschm.: beckers' bester GmbH & Co. KG · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: beckers bester GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 02.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2010)

Auf einen Blick

Text

beckers bester NEU's Vertriebsgesellschaft mbH, Nörten-
Ungenannte Str. ??, D-37176 Nörten-Hardenberg
. Neue Firma: beckers bester GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung alkoholfreier Getränke jeder Art, insbesondere von Fruchtsaftgetränken, und der Handel mit Getränken aller Art, insbesondere mit fruchthaltigen Getränken der Marken beckers bester und Neu¿s sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. ????????, ???????, Scheden, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Koeppel, Sebastian, Göttingen, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: ??????????, ??????; ?????, ?????. Einzelprokura: Dr. ??? ????????????, ??????, Northeim, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der beckers' bester GmbH & Co. KG mit Sitz in Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130418) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: beckers bester GmbH, Nörten-Hardenberg.