Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: PVA TePla AG Hrb24.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.06.2009)
Auf einen Blick
Text
Crystal Growing Systems GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-35435 Wettenberg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaft vom selben Tag im Verfahren nach § 62 I 1 UmwG mit der PVA TePla AG mit Sitz in Wettenberg (Amtsgericht Gießen, HRB 6845) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg.