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Formwechsel: Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG · Rechtsform: GmbH & Co. KG Hrb 23.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH, Osterholz-
Ungenannte Str. ??, D-27711 Osterholz-Scharmbeck
. Der mit der Bäderbetriebe GmbH in Osterholz-Scharmbeck bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, wonach die Gesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Bäderbetriebe GmbH unterstellt und verpflichtet ist, sämtlichen Gewinn an die Bäderbetriebe GmbH abzuführen, ist aufgehoben. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 im Wege des Formwechsels in die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck umgewandelt. Der Formwechsel wurde wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, Osterholz-Scharmbeck.