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Verschmelzung: ams.hinrichs+müller GmbH Hrb03.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.07.2010)
Auf einen Blick
Text
ams. Solution AG,
Ungenannte Str. ??, D-28832 Achim
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2010 mit der ams.hinrichs+müller GmbH mit Sitz in Achim (Walsrode HRB 121323) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ams.Solution AG, Achim.