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Verschmelzung: Haendler & Natermann GmbH, Haendler & Natermann GmbH Hrb26.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2010)

Auf einen Blick

Text

gft repro studio GmbH, Hann.
Ungenannte Str. ??, D-34346 Hann
. Münden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2010 mit der Haendler & Natermann GmbH mit Sitz in Hann. Münden (AG Göttingen HRB 112118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: gft repro studio GmbH, Hann. Münden.

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