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Verschmelzung: Gesellschaft für die Beteiligung an dem Kraftwerk Mehrum mbH Hrb05.07.2010 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 01.07.2010)

Text

Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-30449 Hannover
. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Stadtwerke Hannover AG - als übernehmende Gesellschaft - mit der Beteiligung an dem Kraftwerk Mehrum mbH Gesellschaft (Amtsgericht Hannover HRB 203485) verschmolzen werden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: enercity AG, Hannover.