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Die Aufspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 18.05.2009 wirksam… Hrb25.05.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.05.2009)

Text

HSG Zander BS GmbH, Neu-
Isenburg, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg
. Die Aufspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 18.05.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Apleona BS GmbH, Neu-Isenburg.

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