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Teilgewinnabführung: DRESDNER BANK AG, HT1 Funding GmbH · Verschm.: DRESDNER BANK AG, HT1 Funding GmbH · Anschrift · Zweigniederlassung: Filiale Frankenthal vormals Frankenthaler Volksbank, 67227 … Hrb12.05.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.05.2009)
Auf einen Blick
Text
COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main
. Zweigniederlassung unter Firma: Advance Bank Zweigniederlassung der Commerzbank AG, 80802 München, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-80802 München
; Bremer Bank Niederlassung der Commerzbank AG, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-28195 Bremen
. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Filiale Frankenthal vormals
Ungenannte Str. ??, D-67227 Frankenthal
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-67227 Frankenthal
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2009 mit der DRESDNER BANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 14000) verschmolzen. Der zwischen der DRESDNER BANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 14000) und der HT1 Funding GmbH mit Sitz in Bad Soden am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6791) am 13.07.2006 mit Abänderung vom 15.04.2009 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist im Zuge der Verschmelzung der DRESDNER BANK AG auf die Gesellschaft mitübergegangen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: COMMERZBANK AG, Frankfurt a. Main.