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Verschmelzung: Weller Service GmbH & Co. KG Hrb31.05.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.05.2010)
Auf einen Blick
Text
Autohaus B & K ... alles klar! Beteiligungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-49090 Osnabrück
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.02.2010 mit der Weller Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 201439) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus B & K ... alles klar! Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück.