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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb21.05.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.05.2010)

Auf einen Blick

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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Ungenannte Str. ??, D-38436 Wolfsburg. Die Hauptversammlung vom 22.04.2010 hat beschlossen, das bisherige bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues bedingtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 6 der Satzung zu schaffen. Das Grundkapital ist um bis zu 102.400.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen der von der Volkswagen AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21.04.2015 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsbzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Volkswagen AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21.04.2015 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsbzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VOLKSWAGEN AG, Wolfsburg.

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