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Der am 07.11.2007 eingetragene Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 ist nichtig Hrb23.03.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.03.2009)

Text

Becker Antriebe GmbH, Sinn (
Friedrich-Ebert-Straße 2-4, 35764 Sinn
). Der am 07.11.2007 eingetragene Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 ist nichtig. Gemäß § 144 Absatz 2 FGG von Amts wegen eingetragen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Becker Antriebe GmbH, Sinn.