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Löschung · Verschmelzung: Deutsch-Französischer Kreis Darmstadt - e. V Hrb10.03.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 09.03.2009)

Auf einen Blick

Text

Association culturelle franco-allemande Deutsch-Französischer Verein, Darmstadt (
Ungenannte Str. ??, D-64293 Darmstadt
). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Deutsch-Französischer Kreis Darmstadt e. V. - Amtsgericht Darmstadt, VR 82603) am 09.03.2009 wirksam geworden. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Association culturelle franco-allemande Deutsch-Französischer Verein, Darmstadt.