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Verschmelzung: Association culturelle franco-allemande Deutsch-Französischer Verein Hrb10.03.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.03.2009)

Text

Französischer Kulturverein Südhessen e.V., Darmstadt (n.b., 64000 Darmstadt). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 07.08.2008 mit dem Association culturelle franco-allmande Deutsch-Französichen Verein mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, VR 1619) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Deutsch-Französischer Kreis Darmstadt e. V. mit Sitz in Darmstadt verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Französischer Kulturverein Südhessen e. V., Darmstadt.