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Satzung Hrb24.03.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.03.2010)

Auf einen Blick

Text

VOLKSWAGEN AG,
Ungenannte Str. ??, D-38436 Wolfsburg
. Die Hauptversammlung vom 03.12.2009 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung aufzuheben und gleichzeitg ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 02.12.2014 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die mit denselben satzungsmäßigen Rechten wie die in § 23 und 27 Abs. 2 der Satzung beschriebenen Vorzugsaktien ausgestattet sind, gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals insgesamt um bis zu 345.600.000,- EUR zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrates.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VOLKSWAGEN AG, Wolfsburg.