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Verschmelzung: MOTORTECH Production GmbH Hrb25.03.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.03.2010)

Auf einen Blick

Text

MOTORTECH Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-29223 Celle
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der MOTORTECH Production GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100988) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MOTORTECH GmbH, Celle.