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Verschmelzung: Reimelt GmbH Hrb19.01.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.01.2009)

Auf einen Blick

Text

Reimelt Henschel Holding GmbH, Rödermark (
Ungenannte Str. ??, D-63322 Rödermark
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reimelt GmbH mit Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34677) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Reimelt Henschel Holding GmbH, Rödermark.