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Geschäftsführer (1 Person) · Prokura (2 Personen) · Verschmelzung: OE-PRA Oertl und Pra Wekzeugbau GmbH, OE-TECH Oertl Montagetechnik GmbH Hrb13.01.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.01.2009)
Auf einen Blick
Text
Röchling Oertl Kunststofftechnik GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-64395 Brensbach
. Geändert, nun: Geschäftsführer: ?????, ??????, Reinheim, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ???, ?????, Ober-Ramstadt, *??.??.????; ???????, ????????, Reinheim, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OE-PRA Oertl und Pra Wekzeugbau GmbH mit Sitz in Brensbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 70840) sowie der OE-TECH Oertl Montagetechnik GmbH mit Sitz in Brensbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 71183) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Röchling Medical Brensbach AG, Brensbach.