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Verschmelzung: Chemisches Laboratorium Dr. Merten GmbH Hrb 22.12.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.12.2008)

Auf einen Blick

Text

SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH, Taunusstein (
Im Maisel 14, 65232 Taunusstein
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chemisches Laboratorium Dr. Merten GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 4369) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH, Taunusstein.