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Verschmelzung: Linssen Elektro-Handelsgesellschaft mbH Hrb30.12.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.12.2009)

Auf einen Blick

Text

FAMO GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-26135 Oldenburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2009 mit der Linssen Elektro-Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 910) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FAMO GmbH & Co. KG, Oldenburg.