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Geschäftsführer (3 Personen) · Formwechsel: Hans Josef Ockel KG · Anschrift · Kapital: 365.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb01.12.2008 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 28.11.2008)

Auf einen Blick

Text

Offsetdruck Ockel GmbH,
Kriftel, Mainstraße 1, 65830 Kriftel
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2008. Geschäftsanschrift:
Mainstraße 1, 65830 Kriftel
. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Offset- und Druckereierzeugnissen aller Art sowie die Durchführung aller mittelbar und unmittelbar hier mit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 365.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Eingetreten als Geschäftsführer: ?????, ???? ?????, Kriftel, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Ockel, Eberhard, Kriftel, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Geschäftsführerin: Ockel, Silvia, Kriftel, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hans Josef Ockel KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 20397). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Offsetdruck Ockel GmbH, Kriftel.