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Gewinnabführung: Sohn & Co. Holding AG · Beherrschung: Sohn & Co. Holding AG Hrb17.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.11.2008)

Auf einen Blick

Text

Metzler Objektentwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60311 Frankfurt a. Main
). Der mit der B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 35728) am 14.06.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beendet. Mit der B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 35728) als herrschendem Unternehmen ist am 15.08.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2008 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CIK Nizza Grundstücksverwaltungs GmbH, Frankfurt a. Main.