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Verschmelzung: vom 18.08.2009 mit dem Verein Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Soltau-Fallingbostel e. V. · Satzung Hrb19.11.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.11.2009)
Auf einen Blick
Text
Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Harburg, Winsen/Luhe (
Ungenannte Str. ??, D-21423 Winsen/Luhe
). Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2009 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen; der Vereinsname ist geändert in Landvolk Niedersachsen Kreisverband Lüneburger Heide - Harbug/Soltau-Fallingbostel - e.V. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 17.08.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2009 mit dem Verein Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Soltau-Fallingbostel e. V. mit Sitz in Fallingbostel (Amtsgericht Walsrode VR 136) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Landvolk Niedersachsen Kreisverband Lüneburger Heide e. V., Buchholz i. d. Nordheide.