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Vorstand: Carsten Knoth · VV (1 Person) · Formwechsel: Köster Holding GmbH · Anschrift · Kapital: 15 Mio. € · Rechts­form: GmbH · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb16.11.2009 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 13.11.2009)

Auf einen Blick

Text

Köster Holding AG,
Ungenannte Str. ??, D-49080 Osnabrück
. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-49080 Osnabrück
. Gegenstand des Unternehmens: 1. Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, 2. der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz, 3. die Durchführung von Hoch-, Tief-, Wasser- und Straßenbauarbeiten sowie sonstige Bauarbeiten und damit zusammenhängende Dienstleistungen aller Art, 4. die Erbringung käufmännischer Dienstleistungen für verbundene Unternehmen. Grundkapital: 15.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Dr. ??????, ??????, Osnabrück, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Knoth, Carsten, Osnabrück, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Köster Holding GmbH, Osnabrück (AG Osnabrück HRB 19598) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Köster Holding AG, Osnabrück.