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Verschmelzung: Fresenius HemoCare GmbH Hrb16.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.10.2008)
Auf einen Blick
Text
Fresenius HemoCare Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (
Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fresenius HemoCare GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7304) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fresenius HemoCare GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe.