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Verschmelzung: Parker Hannifin GmbH Hrb06.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.09.2009)

Auf einen Blick

Text

Lingk & Sturzebecher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuhr (
Ungenannte Str. ??, D-28816 Stuhr
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Parker Hannifin GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 35489) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lingk & Sturzebecher GmbH, Stuhr.

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