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Verschmelzung: Dyckerhoff Fertigbeton Saar-Mosel Verwaltungs GmbH Hrb 04.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2008)
Auf einen Blick
Text
Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden (
Ungenannte Str. ??, D-65203 Wiesbaden
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Dyckerhoff Fertigbeton Saar-Mosel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken - HRB 4184 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dyckerhoff GmbH, Wiesbaden.