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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb25.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2008)
Auf einen Blick
Text
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60486 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tag mit folgenden Gesellschaften als jeweils übertragender Gesellschaft verschmolzen: DEUBA Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26216); Emathion GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74383); Ethemea GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74384). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt a. Main.