Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Die Hauptversammlung vom 19.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien) beschlossen Hrb22.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.09.2008)
Text
ABO Wind AktiengeselIschaft, Wiesbaden (
Ungenannte Str. ??, D-65193 Wiesbaden
). Die Hauptversammlung vom 19.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Geändert nun: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.06.2011 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von 250.000,00 Euro zu erhöhen und dabei den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 750.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital II).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Wiesbaden.