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Formwechsel: Christengemeinschaft gemeinnützige GmbH Hrb14.09.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 03.09.2009)
Auf einen Blick
Text
Kloster Frankenberg Goslar, Alten- und Pflegeheim der Christengemeinschaft in Norddeutschland e.V., Goslar (
Ungenannte Str. ??, D-38640 Goslar
). Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2009 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die gleichzeitig errichtete Kloster Frankenberg Goslar, Altenstift der Christengemeinschaft gemeinnützige GmbH mit Sitz in Golslar (Amtsgericht Braunschweig HRB 201971) beschlossen. Die Eintragung des neuen Rechtsträgers ist zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kloster Frankenberg Goslar, Altenstift der Christengemeinschaft gemeinnützige GmbH, Goslar.