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Satzung Hrb26.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.08.2008)
Auf einen Blick
Text
Sagaflor AG, Baunatal (
Ungenannte Str. ??, D-34255 Baunatal
). Die Hauptversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 durch Einfügung der Ziffer 11 und Neufassung der Ziffer 12 beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.06.2013 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stammaktien oder auf den Namen lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht jeweils als nennbetragslose Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, höchstens jedoch bis zu einem Gesamterhöhungsbetrag von 1.650.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Bei der Kapitalerhöhung ist das bisherige Verhältnis zwischen Grundkapital und Anzahl der Aktien zu wahren. Im Übrigen wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sagaflor AG, Kassel.