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Verschmelzung · Kapital: 78.588 € · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb09.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2009)

Auf einen Blick

Text

Osterich GmbH, Bippen, Klein-
Bokern, Spartelsberg 2, 49626 Bippen
. Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie § 5 (Gesellschafterversammlung) zu ändern. Am gleichen Tag hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 52.000,00 um EUR 26.588,00 auf EUR 78.588,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Osterich Bau GmbH, Halberstadt (Amtsgericht Magdeburg, HRB 9969) beschlossen. 78.588,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Osterich GmbH, Bippen.