Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Übernahme: T-Systems DDM GmbH · Ausgliederung: T-Systems DDM GmbH Hrb 18.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.08.2008)

Auf einen Blick

Text

T-Systems Enterprise Services GmbH, Frankfurt am Main (
Ungenannte Str. ??, D-60325 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Geschäftsbereich MDocS, TS ES, der bislang innerhalb des Buchungskreises 7000 der Gesellschaft abgebildet ist, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die T-Systems DDM GmbH mit Sitz in Weingarten (Amtsgericht Ulm HRB 552722) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: T-Systems International GmbH, Bonn.