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Die Hauptversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb10.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.07.2008)

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Prime Time Entertainment AG, Mörfelden-Walldorf (
Ungenannte Str. ??, D-64546 Mörfelden-Walldorf
). Die Hauptversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 10.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2008/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Prime Time Entertainment AG, Mörfelden-Walldorf.