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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb03.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.06.2009)
Auf einen Blick
Text
Fiebing Hörtechnik GmbH, Oldenburg (
Ungenannte Str. ??, D-26123 Oldenburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2009 und der Gesellschafterversammlung der Firma Attento Hörsysteme GmbH vom 27.02.2009, der Gesellschafterversammlung der Firma FIEBING HÖRtechnik GmbH vom 27.02.2009 und der Gesellschafterversammlung der Firma Fiebing Hörtechnik Südwest GmbH vom 27.02.2009 mit der Attento Hörsysteme GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 84078), mit der FIEBING HÖRtechnik GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100010) und mit der Fiebing Hörtechnik Südwest GmbH mit Sitz in Marbach am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 310630) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fiebing Hörtechnik GmbH, Oldenburg.