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Prokura: Wolfgang Hackenberg · Vorstand (4 Personen) · Formwechsel: EGC EUROGROUP Consulting GmbH Hrb26.06.2008 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 25.06.2008)
Auf einen Blick
Text
EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe (
Ungenannte Str. ??, D-61348 Bad Homburg v. d. Höhe
). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.03.2008. Die Unternehmensberatung, insbesondere die Top-Management-Beratung sowie die Erweiterung eines europaweiten Netzes von gleichgelagerten Beratungsunternehmen und Zusammenarbeit mit den EUROGROUP-Beratungsunternehmen in Europa. 73.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Engelhardt, Hans-Jürgen, Schondorf, *??.??.????; Dr. ???????, ???????????, Kelsterbach, *??.??.????; Schnabel, Jörg, Kelkheim, *??.??.????; Ther, Michael, Frankfurt am Main, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Hackenberg, Wolfgang, Frankfurt am Main, *??.??.????. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EGC EUROGROUP Consulting GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7313). Der Vorstand ist durch Satzung vom 17.03.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 27.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EGC EUROGROUP Consulting AG, Frankfurt a. Main.