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Verschmelzung: GA-com Telekommunikation und Telematik GmbH Hrb17.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.06.2009)

Auf einen Blick

Text

Digi Communication Systeme GmbH, Gifhorn (Ungenannte Str. ??, D-38518 Gifhorn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen derbeteiligten Rechtsträger vom 28.04.2009 mit der GA Netztechnik GmbH (bisher: GA-com Telekommunikation und Telematik GmbH), Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 271753) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Digi Communication Systeme GmbH, Gifhorn.

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